Wertansatzwahlrechte unter bilanzpolitischem Aspekt
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.01.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
475 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638246408
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für BWL), Veranstaltung: Seminar zur ABWL zu bilanzpolitischen Themen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Grundsätzlich werden die Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens mit ihren
Herstellungs- oder Anschaffungskosten bilanziert (
253 Abs. 1 Satz 1 HGB), welche
ausserdem die Höchstgrenze der Bewertung darstellen. Das Umlaufvermögen
unterliegt nach
253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB dem strengen Niederstwertprinzip,
nach dem ein am Bilanzstichtag vorliegender niedrigerer beizulegender Wert bzw.
ein niedrigerer Börsen- oder Marktwert zwingend anzusetzen ist, egal ob dieser voraussichtlich
dauerhaft ist oder nicht. Hingegen gilt für das Anlagevermögen das gemilderte
Niederstwertprinzip, was eine Abschreibung nur im Falle einer voraussichtlich
dauerhaften Wertminderung zwingend vorsieht (
253 Abs. Satz 3 HGB).Bis
hierhin bietet sich dem Bilanzierenden keine Möglichkeit zur Bilanzpolitik. Doch der
Gesetzgeber hat Abwertungswahlrechte installiert, die die Unternehmen in die Lage
versetzen den Wertansatz des strengen und des gemilderten Niederstwertprinzips zu
unterschreiten, und so ihr Ergebnis zu mindern. Für Kapitalgesellschaften existieren
Wertansatzwahlrechte in drei Bereichen: Dies sind die voraussichtlich nicht dauerhaften
Wertminderungen im Finanzanlagevermögen, der Zukunftswert im Umlaufvermögen
und der Steuervorteilswert im Anlage- und Umlaufvermögen. Bilanzierenden Kaufleuten stehen noch weitere Wertansatzwahlrechte offen, doch diese Ausarbeitung
beschränkt sich auf die Möglichkeiten von Kapitalgesellschaften.
In Kapitel 2 und seinen Abschnitten werden die drei Wertansatzwahlrechte genauer
beschrieben. Daraufhin nimmt sich Kapitel 3 dieser Wahlrechte an und stellt ihre
Verwendung und ihre Bedeutung anhand einiger grosser deutscher Aktiengesellschaften
dar. Kapital 4 schliesst die Seminararbeit ab.
Herstellungs- oder Anschaffungskosten bilanziert (
253 Abs. 1 Satz 1 HGB), welche
ausserdem die Höchstgrenze der Bewertung darstellen. Das Umlaufvermögen
unterliegt nach
253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB dem strengen Niederstwertprinzip,
nach dem ein am Bilanzstichtag vorliegender niedrigerer beizulegender Wert bzw.
ein niedrigerer Börsen- oder Marktwert zwingend anzusetzen ist, egal ob dieser voraussichtlich
dauerhaft ist oder nicht. Hingegen gilt für das Anlagevermögen das gemilderte
Niederstwertprinzip, was eine Abschreibung nur im Falle einer voraussichtlich
dauerhaften Wertminderung zwingend vorsieht (
253 Abs. Satz 3 HGB).Bis
hierhin bietet sich dem Bilanzierenden keine Möglichkeit zur Bilanzpolitik. Doch der
Gesetzgeber hat Abwertungswahlrechte installiert, die die Unternehmen in die Lage
versetzen den Wertansatz des strengen und des gemilderten Niederstwertprinzips zu
unterschreiten, und so ihr Ergebnis zu mindern. Für Kapitalgesellschaften existieren
Wertansatzwahlrechte in drei Bereichen: Dies sind die voraussichtlich nicht dauerhaften
Wertminderungen im Finanzanlagevermögen, der Zukunftswert im Umlaufvermögen
und der Steuervorteilswert im Anlage- und Umlaufvermögen. Bilanzierenden Kaufleuten stehen noch weitere Wertansatzwahlrechte offen, doch diese Ausarbeitung
beschränkt sich auf die Möglichkeiten von Kapitalgesellschaften.
In Kapitel 2 und seinen Abschnitten werden die drei Wertansatzwahlrechte genauer
beschrieben. Daraufhin nimmt sich Kapitel 3 dieser Wahlrechte an und stellt ihre
Verwendung und ihre Bedeutung anhand einiger grosser deutscher Aktiengesellschaften
dar. Kapital 4 schliesst die Seminararbeit ab.
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