Gewerberechtliche Beurteilung von Internetauktionen
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.08.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
26 (Printausgabe)
Dateigröße
599 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638213165
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kaufverhalten der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Absatzalternativen des Internet stark verändert. Neben den Möglichkeiten der effizienten Anbieterauswahl und -recherche bieten sich dem Konsumenten vielfältige Möglichkeiten des Warenerwerbs direkt über das Internet bzw. auch unter Zuhilfenahme von Onlinediensten. So hat der Absatz von neuen und gebrauchten Waren im Wege der Versteigerung erst durch den Einsatz des Internet eine regelrechte Renaissance als marktkonformes Verfahren der Preisfindung erfahren.1
Die Vorteile der Auktion über das Internet im Vergleich zur Präsenzversteigerung liegen auf der Hand. Es wird ein grösserer Kundenkreis erreicht und die Vertragsabschlüsse sind bedeutend unkomplizierter, da eine Anwesenheit der Bieter vor Ort nicht notwendig ist. Strittig ist, ob die gesetzlichen Regelungen für das Versteigerergewerbe auch für Internetauktionen gelten. Wird die Frage bejaht, würde dies dazu führen, dass Internetauktionen erlaubnispflichtig sind und der Versteigerer weitere Einschränkungen zu beachten hat, die sich aus
34b GewO sowie aus der VerstV2 ergeben.
Die Anwendung des
34 b GewO kann einen Eingriff in die Berufsfreiheit gem. Artikel 12 GG darstellen.3 Deshalb bedarf sie einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Diese könnte hier in der Schutzbedürftigkeit der Bieter im Rahmen einer besonderen Gefahrensituation liegen.4 Des Weiteren wird mit diesen Vorschriften das Ziel verfolgt, die regulären Absatzwege für neue Waren durch den Einzelhandel zu sichern.5 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für klassische Versteigerungen ist bereits durch die herrschende Meinung anerkannt. Es ist zu untersuchen, ob Internetauktionen eine vergleichbare Gefahrensituation generieren wie konventionelle Versteigerungen und ob das Ausmass des Grundrechtseingriffs einen vergleichbaren Umfang aufweist bzw. ob ein hiervon abweichender Grundrechtseingriff trotzdem ausreichend gerechtfertigt ist. Diese Arbeit befasst sich mit den im Rahmen der Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung sowie der Literatur der letzten Jahre besonders strittigen Kriterien, die für bzw. gegen eine Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften auf Internet-Auktionen sprechen. Diese werden anhand der Kriterien Wortlaut, Historie, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte ausgelegt bzw. gewertet.
Die Vorteile der Auktion über das Internet im Vergleich zur Präsenzversteigerung liegen auf der Hand. Es wird ein grösserer Kundenkreis erreicht und die Vertragsabschlüsse sind bedeutend unkomplizierter, da eine Anwesenheit der Bieter vor Ort nicht notwendig ist. Strittig ist, ob die gesetzlichen Regelungen für das Versteigerergewerbe auch für Internetauktionen gelten. Wird die Frage bejaht, würde dies dazu führen, dass Internetauktionen erlaubnispflichtig sind und der Versteigerer weitere Einschränkungen zu beachten hat, die sich aus
34b GewO sowie aus der VerstV2 ergeben.
Die Anwendung des
34 b GewO kann einen Eingriff in die Berufsfreiheit gem. Artikel 12 GG darstellen.3 Deshalb bedarf sie einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Diese könnte hier in der Schutzbedürftigkeit der Bieter im Rahmen einer besonderen Gefahrensituation liegen.4 Des Weiteren wird mit diesen Vorschriften das Ziel verfolgt, die regulären Absatzwege für neue Waren durch den Einzelhandel zu sichern.5 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für klassische Versteigerungen ist bereits durch die herrschende Meinung anerkannt. Es ist zu untersuchen, ob Internetauktionen eine vergleichbare Gefahrensituation generieren wie konventionelle Versteigerungen und ob das Ausmass des Grundrechtseingriffs einen vergleichbaren Umfang aufweist bzw. ob ein hiervon abweichender Grundrechtseingriff trotzdem ausreichend gerechtfertigt ist. Diese Arbeit befasst sich mit den im Rahmen der Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung sowie der Literatur der letzten Jahre besonders strittigen Kriterien, die für bzw. gegen eine Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften auf Internet-Auktionen sprechen. Diese werden anhand der Kriterien Wortlaut, Historie, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte ausgelegt bzw. gewertet.
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