Transformation der Fair-Value-Richtlinie in das deutsche Recht nach dem Umsetzungsvorschlag des DSR
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
14.07.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
617 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638204255
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die Richtlinie über den Jahresabschluss und konsolidierten
Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen wird bewusst von dieser Änderung
ausgenommen.1 Inhaltliche Grundlage für die Änderungen der Richtlinien ist der IAS
392, der den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten detailliert regelt. Im
Gegensatz zu IAS 39 ist die Fair Value Richtlinie allerdings deutlich allgemeiner
gefasst und ermöglicht den Mitgliedsstaaten zudem zahlreiche Wahlrechte bei der
Umsetzung der einzelnen Vorschriften.3
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR), dem gemäss
342 I Nr. 2 HGB das Recht
zur "Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu
Rechnungslegungsvorschriften"4 zukommt hat zur Transformation der Fair Value
Richtlinie in das deutsche Bilanzrecht einen konkreten Vorschlag zur Änderung der
Vorschriften des HGB bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten vorgelegt.
Zu diesen Vorschlägen konnten von interessierten Personen und Organisationen bis
zum 15. Januar 2002 beim DSR Stellungnahmen eingereicht werden.
Insbesondere für das deutsche Bilanzrecht stellt die Einführung der Bewertung von
Vermögensgegenständen mit ihrem beizulegenden Zeitwert eine einschneidende
Änderung dar, da bisher Vermögensgegenstände "höchstens mit den Anschaffungsoder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen"5 angesetzt werden dürfen
und in der deutschen Rechnungslegung das Niederstwertprinzip bzw. für das
Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertpinzip gilt. Zuschreibungen sind nach
momentaner Rechtslage lediglich in Form von Wertaufholungen nach Massgabe des
280 I HGB vorgeschrieben.
In dieser Hausarbeit werde ich die Änderungen der drei EU-Richtlinien und die
Wahlrechte der einzelnen Mitgliedsstaaten bei ihrer Umsetzung in nationales Recht
erläutern. Ausserdem werde ich die daraus resultierenden Vorschläge des DSR zur
Änderung der Vorschriften des HGB darstellen. Es soll weiterhin ein Überblick über
die Diskussion zur Umsetzung der FR in das deutsche Bilanzrecht gegeben werden
und darüber hinaus eine kritische Würdigung der Auswirkungen des Fair Value
Accounting erfolgen.
1 vgl. RL 2001/65/EG (Fair Value Richtlinie) S. 2 Z. 19 ff.
2 vgl. Baetge/Zülich/Matena StuB 8/2002 S.365 Z. 23 ff.
3 vgl. Vorschlag der Umsetzung der EU-Fair-Value Richtlinie in deutsches Recht S. 2 Z. 27 ff.
4 s.
342 I Nr. 2 HGB
5 s.
253 I S. 1 HGB
Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen wird bewusst von dieser Änderung
ausgenommen.1 Inhaltliche Grundlage für die Änderungen der Richtlinien ist der IAS
392, der den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten detailliert regelt. Im
Gegensatz zu IAS 39 ist die Fair Value Richtlinie allerdings deutlich allgemeiner
gefasst und ermöglicht den Mitgliedsstaaten zudem zahlreiche Wahlrechte bei der
Umsetzung der einzelnen Vorschriften.3
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR), dem gemäss
342 I Nr. 2 HGB das Recht
zur "Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu
Rechnungslegungsvorschriften"4 zukommt hat zur Transformation der Fair Value
Richtlinie in das deutsche Bilanzrecht einen konkreten Vorschlag zur Änderung der
Vorschriften des HGB bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten vorgelegt.
Zu diesen Vorschlägen konnten von interessierten Personen und Organisationen bis
zum 15. Januar 2002 beim DSR Stellungnahmen eingereicht werden.
Insbesondere für das deutsche Bilanzrecht stellt die Einführung der Bewertung von
Vermögensgegenständen mit ihrem beizulegenden Zeitwert eine einschneidende
Änderung dar, da bisher Vermögensgegenstände "höchstens mit den Anschaffungsoder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen"5 angesetzt werden dürfen
und in der deutschen Rechnungslegung das Niederstwertprinzip bzw. für das
Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertpinzip gilt. Zuschreibungen sind nach
momentaner Rechtslage lediglich in Form von Wertaufholungen nach Massgabe des
280 I HGB vorgeschrieben.
In dieser Hausarbeit werde ich die Änderungen der drei EU-Richtlinien und die
Wahlrechte der einzelnen Mitgliedsstaaten bei ihrer Umsetzung in nationales Recht
erläutern. Ausserdem werde ich die daraus resultierenden Vorschläge des DSR zur
Änderung der Vorschriften des HGB darstellen. Es soll weiterhin ein Überblick über
die Diskussion zur Umsetzung der FR in das deutsche Bilanzrecht gegeben werden
und darüber hinaus eine kritische Würdigung der Auswirkungen des Fair Value
Accounting erfolgen.
1 vgl. RL 2001/65/EG (Fair Value Richtlinie) S. 2 Z. 19 ff.
2 vgl. Baetge/Zülich/Matena StuB 8/2002 S.365 Z. 23 ff.
3 vgl. Vorschlag der Umsetzung der EU-Fair-Value Richtlinie in deutsches Recht S. 2 Z. 27 ff.
4 s.
342 I Nr. 2 HGB
5 s.
253 I S. 1 HGB
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