Die Eignung der externen Rechnungslegung zur internen Unternehmenssteuerung
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
27.08.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
544 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638214018
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Universität Chemnitz (Fakultät WiWi), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forschung auf dem Gebiet des internen und externen Rechnungswesens steht nicht
still. Die Vielzahl an wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen zeigt, wie aktuell
das Thema ist. Die Harmonisierungs- bzw. Integrationsmodelle des internen und
externen Rechnungswesens erzeugen bei einigen Vorständen und Geschäftsführern
grosse Phantasien. Welche Erwartungen damit verbunden sind und ob Sie erfüllt werden
können, soll in dieser Arbeit näher untersucht werden. Voraussetzung für den Erfolg
eines neuen Rechnungswesens ist, dass es den herkömmlichen Anforderungen aus
internem und externem Rechnungswesen gerecht werden muss. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die historisch gewachsene Trennung des internen
vom externen Rechnungswesen. Mehrere Argumente lassen eine Trennung sinnvoll
erscheinen. Erste Unterschiede zeigen sich in der Motivation der Rechungslegung und
im Adressatenkreis der Rechenwerke. Während das interne Rechnungswesen aus
eigenem Interesse für die zukünftigen Planungsaufgaben der Geschäftsführung und des
höheren Managements eingerichtet wird, dient das vergangenheitsorientierte externe
Rechnungswesen der handelsrechtlich verpflichtenden Erfüllung von Informationsbedürfnissen
der Eigenkapitalgeber, Gläubiger und Finanzbehörden. Dabei ist zu
beachten, dass die Ergebnisse beider Rechenwerke nicht identisch sein müssen.
Mögliche Differenzen ergeben sich durch die Ausnutzung alternativer handelsrechtlicher
Bewertungsregeln, um das durch das Massgeblichkeitsprinzip bestimmte
steuerliche Ergebnis zu beeinflussen. Ferner werden im internen Rechnungswesen
Wertansätze zugrunde gelegt, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und so
eine präzise Unternehmenssteuerung ermöglichen. Dagegen wird im externen
Rechnungswesen die Bewertung von Aktiva und Passiva nach dem Prinzip der Vorsicht
und Substanzerhaltung des Vermögens vorgenommen. [...]
still. Die Vielzahl an wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen zeigt, wie aktuell
das Thema ist. Die Harmonisierungs- bzw. Integrationsmodelle des internen und
externen Rechnungswesens erzeugen bei einigen Vorständen und Geschäftsführern
grosse Phantasien. Welche Erwartungen damit verbunden sind und ob Sie erfüllt werden
können, soll in dieser Arbeit näher untersucht werden. Voraussetzung für den Erfolg
eines neuen Rechnungswesens ist, dass es den herkömmlichen Anforderungen aus
internem und externem Rechnungswesen gerecht werden muss. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die historisch gewachsene Trennung des internen
vom externen Rechnungswesen. Mehrere Argumente lassen eine Trennung sinnvoll
erscheinen. Erste Unterschiede zeigen sich in der Motivation der Rechungslegung und
im Adressatenkreis der Rechenwerke. Während das interne Rechnungswesen aus
eigenem Interesse für die zukünftigen Planungsaufgaben der Geschäftsführung und des
höheren Managements eingerichtet wird, dient das vergangenheitsorientierte externe
Rechnungswesen der handelsrechtlich verpflichtenden Erfüllung von Informationsbedürfnissen
der Eigenkapitalgeber, Gläubiger und Finanzbehörden. Dabei ist zu
beachten, dass die Ergebnisse beider Rechenwerke nicht identisch sein müssen.
Mögliche Differenzen ergeben sich durch die Ausnutzung alternativer handelsrechtlicher
Bewertungsregeln, um das durch das Massgeblichkeitsprinzip bestimmte
steuerliche Ergebnis zu beeinflussen. Ferner werden im internen Rechnungswesen
Wertansätze zugrunde gelegt, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und so
eine präzise Unternehmenssteuerung ermöglichen. Dagegen wird im externen
Rechnungswesen die Bewertung von Aktiva und Passiva nach dem Prinzip der Vorsicht
und Substanzerhaltung des Vermögens vorgenommen. [...]
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