Die ESVP und die europaeische Sicherheits- und Verteidigungsidentität
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
13.11.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
28 (Printausgabe)
Dateigröße
859 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638324526
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Auf dem Weg zu einer Verfassung der Europaeischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, sicherheits- und verteidigungspolitische Interessen der europäischen Staaten gemeinsam
zu regeln, entstand kurz nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS). Im Jahr 1952 wurde ein Vertrag zur Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft
(EVG) ausgehandelt, der eine gemeinsame europäische Armee mit einem gemeinsamen
Verteidigungsminister vorsah. Dieses Vorhaben scheiterte aber 1954 durch die Ablehnung der
französischen Nationalversammlung (vgl. Weidenfeld, Wessels (Hrsg.), 2002, S. 15f.). Als Ersatzlösung
für die EVG wurde die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die allerdings keinen wirklichen
Beitrag zur europäischen Integration beisteuerte (vgl. Gasteyger, 2001, S. 114).
Im Jahre 1970 wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als inoffizielles Gremium
eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt trafen sich die Aussenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft (EG) mindestens zweimal im Jahr zu Konsultationen und gaben gemeinsame
Stellungnahmen ab (vgl. Gasteyger, 2001, S. 279). Jegliche Massnahmen konnten nur einstimmig beschlossen
werden, konkrete Handlungen wurden daraus nicht abgeleitet.
In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986 wurde die EPZ institutionalisiert. Darin
heisst es, dass sich die Mitglieder der EG bemühen "gemeinsam eine europäische Aussenpolitik auszuarbeiten
und zu verwirklichen" (EEA, Titel III, Art. 30, Abs. 1). Mit dem Vertrag von Maastricht
1993 wurde aus der EPZ die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP), die als sogenannte
zweite Säule in der Europäischen Union (EU) verankert wurde. Die sicherheits- und verteidigungspolitische
Zusammenarbeit innerhalb der EU wurde nun deutlich weiter gefasst.
Die Regierungserklärung des Europäischen Rates von Köln im Jahr 1999 wird als "Geburtsstunde"
(Stinnertz, 2003) der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bezeichnet. Darin
heisst es: "Wir, die Mitglieder des Europäischen Rates, wollen entschlossen dafür eintreten, dass die
Europäische Union ihre Rolle auf der internationalen Bühne uneingeschränkt wahrnimmt. Hierzu
beabsichtigen wir, der Europäischen Union die notwendigen Mittel und Fähigkeiten an die Hand zu
geben, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik gerecht werden kann." [...]
zu regeln, entstand kurz nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS). Im Jahr 1952 wurde ein Vertrag zur Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft
(EVG) ausgehandelt, der eine gemeinsame europäische Armee mit einem gemeinsamen
Verteidigungsminister vorsah. Dieses Vorhaben scheiterte aber 1954 durch die Ablehnung der
französischen Nationalversammlung (vgl. Weidenfeld, Wessels (Hrsg.), 2002, S. 15f.). Als Ersatzlösung
für die EVG wurde die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die allerdings keinen wirklichen
Beitrag zur europäischen Integration beisteuerte (vgl. Gasteyger, 2001, S. 114).
Im Jahre 1970 wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als inoffizielles Gremium
eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt trafen sich die Aussenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft (EG) mindestens zweimal im Jahr zu Konsultationen und gaben gemeinsame
Stellungnahmen ab (vgl. Gasteyger, 2001, S. 279). Jegliche Massnahmen konnten nur einstimmig beschlossen
werden, konkrete Handlungen wurden daraus nicht abgeleitet.
In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986 wurde die EPZ institutionalisiert. Darin
heisst es, dass sich die Mitglieder der EG bemühen "gemeinsam eine europäische Aussenpolitik auszuarbeiten
und zu verwirklichen" (EEA, Titel III, Art. 30, Abs. 1). Mit dem Vertrag von Maastricht
1993 wurde aus der EPZ die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP), die als sogenannte
zweite Säule in der Europäischen Union (EU) verankert wurde. Die sicherheits- und verteidigungspolitische
Zusammenarbeit innerhalb der EU wurde nun deutlich weiter gefasst.
Die Regierungserklärung des Europäischen Rates von Köln im Jahr 1999 wird als "Geburtsstunde"
(Stinnertz, 2003) der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bezeichnet. Darin
heisst es: "Wir, die Mitglieder des Europäischen Rates, wollen entschlossen dafür eintreten, dass die
Europäische Union ihre Rolle auf der internationalen Bühne uneingeschränkt wahrnimmt. Hierzu
beabsichtigen wir, der Europäischen Union die notwendigen Mittel und Fähigkeiten an die Hand zu
geben, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik gerecht werden kann." [...]
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