Was ist "professionelles Verhalten" bei der Inobhutnahme eines Kindes? Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Inobhutnahme
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
14.03.2019
Verlag
GRINSeitenzahl
44 (Printausgabe)
Dateigröße
993 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668898677
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu zahlreichen Diskussionen aufgrund verschiedenster Inobhutnahmen. Immer wieder wird hervorgetragen, dass zahlreiche Jugendämter ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäss nachgehen würden. Den Mitarbeitern des Jugendamtes wird häufig vorgeworfen, Inobhutnahmen ohne rechtmässigen Hintergrund durchzuführen. Aus diesem Grund, werden regelmässig Sätze formuliert wie "das Jugendamt klaut Eltern ihre Kinder!". Doch auch das Gegenteil ist der Fall und Mitarbeiter des Jugendamtes werden gefragt, warum sie das Kind nicht früher in Obhut genommen haben, da es doch offensichtlich war, dass das Kind in der Familie nicht bleiben konnte.
Den Sozialarbeitern wird also nicht selten vorgeworfen, dass sie nicht zum Wohle und Schutz des Kindes handeln, Fälle falsch deuten, Missstände übersehen und sie schuldig am Leiden der betroffenen Kinder sind. Für die Sozialarbeiter des Jugendamtes gilt grundsätzlich, liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor und die Eltern des Kindes oder des Jugendlichen sind nicht bereit oder in der Lage die Gefährdung abzuwenden, muss das Jugendamt tätig werden und das betroffene Kind bzw. den betroffenen Jugendlichen aus der Familie nehmen.
Doch was gilt in Deutschland als akute Kindeswohlgefährdung und ist es leicht zu differenzieren was genau unter eine akute Kindeswohlgefährdung fällt? Welche Formen von Kindeswohlgefährdungen gibt es? Wie häufig kommen sie in Deutschland vor? Welche Altersgruppen sind am häufigsten davon betroffen? Und letztlich welche Auswirkungen hat eine Kindeswohlgefährdung auf ein Kind sprich mit welchen Folgen hat es zu kämpfen? Für die meisten Menschen in Deutschland ist klar, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, werden die Kinder die von der Kindeswohlgefährdung betroffen sind, vom Jugendamt aus der Familie geholt und fremduntergebracht. Dieses Verfahren wird unter dem Begriff Inobhutnahme verstanden.
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