Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für mittelständische Unternehmen
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.12.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
14 (Printausgabe)
Dateigröße
4317 KB
Sprache
Deutsch
EAN
9783346306418
Fachbuch aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, , Veranstaltung: Weiterbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dem vorliegenden schriftlichen Vortrag wird auf die Erstellung sowie weitere Kernpunkte einer Gefährdungsbeurteilung eingegangen.
Zu den zentralen Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter gehört die Aufsicht über den in den Betrieben erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierfür haben der Bund, die Länder sowie die Unfallversicherungsträger die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) zusammen vereinbart.
Der Arbeitsschutz ist definiert als Schutz vor Gefahren, die das Leben oder die Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gefährden können. Sollten diese Gefahren nicht vollkommen ausgeschlossen werden, kann der Arbeitsschutz auch als "Risikominimierung" für Beschäftigte definiert werden.
Der betriebliche Gesundheitsschutz im Unternehmen befasst sich mit dem Schutz des seelischen, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Mitarbeiter vor schädigenden Ausseneinflüssen durch die Arbeit. Hierbei steht die Prävention (vorbeugend) von Berufskrankheiten sowie von akuten Erkrankungen im Vordergrund. Damit die Ziele erreicht werden, müssen technische sowie organisatorische Massnahmen im Unternehmen getroffen werden. Des Weiteren müssen entsprechende Pflichten und Aufgaben verteilt werden. Die Hauptverantwortung für ein sicheres Arbeitsumfeld obliegt dem Arbeitgeber. Für die Arbeitgeber besteht die Möglichkeit sich über ein rechtskonformes Verhalten durch die Gewerbeaufsichtsämter beraten zu lassen.
Das wichtigste Instrument für die erforderlichen Massnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist eine Gefährdungsbeurteilung.
Zu den zentralen Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter gehört die Aufsicht über den in den Betrieben erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierfür haben der Bund, die Länder sowie die Unfallversicherungsträger die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) zusammen vereinbart.
Der Arbeitsschutz ist definiert als Schutz vor Gefahren, die das Leben oder die Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gefährden können. Sollten diese Gefahren nicht vollkommen ausgeschlossen werden, kann der Arbeitsschutz auch als "Risikominimierung" für Beschäftigte definiert werden.
Der betriebliche Gesundheitsschutz im Unternehmen befasst sich mit dem Schutz des seelischen, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Mitarbeiter vor schädigenden Ausseneinflüssen durch die Arbeit. Hierbei steht die Prävention (vorbeugend) von Berufskrankheiten sowie von akuten Erkrankungen im Vordergrund. Damit die Ziele erreicht werden, müssen technische sowie organisatorische Massnahmen im Unternehmen getroffen werden. Des Weiteren müssen entsprechende Pflichten und Aufgaben verteilt werden. Die Hauptverantwortung für ein sicheres Arbeitsumfeld obliegt dem Arbeitgeber. Für die Arbeitgeber besteht die Möglichkeit sich über ein rechtskonformes Verhalten durch die Gewerbeaufsichtsämter beraten zu lassen.
Das wichtigste Instrument für die erforderlichen Massnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist eine Gefährdungsbeurteilung.
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