Durch eine retrospektive Studie von 8 Fällen von Arzthaftung in der Geburtshilfe und Gynäkologie war es unser Ziel, die Umstände der Haftung des Arztes im Falle einer postpartalen Blutung zu untersuchen, die Rechtsprechung in diesem Bereich im tunesischen und vergleichenden Recht zu studieren und die wichtigsten Massnahmen zur Prävention von medizinisch-rechtlichen Risiken in der Geburtshilfe und Gynäkologie zu identifizieren. Das Verschulden des Behandlers könnte vor der Entscheidung und der Indikation der Handlung, oder während des Eingriffs, oder schliesslich während der Überwachung des Patienten erfolgen. Die wichtigsten Situationen, die zu einer postpartalen Blutung führten, waren Uterusruptur, Uterusträgheit, gravide Hypertonie und ihre Komplikationen sowie Amnionembolie.Von den Experten wurde kein Fehler festgestellt. Fünf der untersuchten Fälle wurden abgewiesen. Am Ende dieser Studie sind wir der Meinung, dass die Vorbeugung des medizinisch-rechtlichen Risikos in der Geburtshilfe auf der Einhaltung der empfohlenen Vorsichtsmassnahmen und der Information der Patientin und ihres Umfelds beruht, insbesondere im Falle von Komplikationen.
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