Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit des Optionsmodells nach § 1 a KStG
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.11.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
58 (Printausgabe)
Dateigröße
1214 KB
Sprache
Deutsch
EAN
9783346765109
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Besteuerung eingegangen. Dazu wird die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft von der Besteuerung einer Personengesellschaft abgegrenzt. Anschliessend wird das Optionsmodell vorgestellt und auf die ersten Vor- und Nachteile eingegangen. Im nächsten Kapitel wird anhand verschiedener Konstellationen von Fällen die Optionsmöglichkeit, in der entsprechende Situationen ausgeübt werden, erläutert.
Die Rechtsformwahl ist eine langfristige Unternehmensentscheidung, die bei jeder Gründung eines Unternehmens zu berücksichtigen ist. Diese wirkt sich auf die Haftung, Steuerbelastung sowie den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft, Gesellschafter oder der Umwelt aus. Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich, durch die Dualität der Unternehmensbesteuerung, erheblich voneinander. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne thesaurieren kann und die Personengesellschaft grundsätzlich nicht. Die Rechtsformwahl ist für die Steueroptimierung ein entscheidender Faktor. Aus diesem Grund ist die Vorteilhaftigkeit der Rechtsform für das Geschäftsmodell durchgehend zu prüfen.
Im Jahr 2008 wurde zwecks Gleichbehandlung und Steuerneutralität der Rechtsformen ein Gesetz zur Thesaurierung für Personengesellschaften eingeführt. Hierdurch ermöglichte der Gesetzgeber Personengesellschaften ihre nichtentnommenen Gewinne gemäss
34a EStG niedrig besteuern zu lassen. Diese Gesetzgebung hat wegen der vorhandenen Komplexität kaum Anwendung gefunden und daher eine vergleichbare Besteuerung zur Kapitalgesellschaft nicht ermöglicht. Darüber hinaus kam die Thesaurierungsbegünstigung oftmals nur dann in Betracht, wenn der Gesellschafter dem höchsten Einkommensteuersatz i. H. v. 45 % unterlag und zusätzlich eine sehr hohe Thesaurierung der Gewinne geplant hat.
Die Rechtsformwahl ist eine langfristige Unternehmensentscheidung, die bei jeder Gründung eines Unternehmens zu berücksichtigen ist. Diese wirkt sich auf die Haftung, Steuerbelastung sowie den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft, Gesellschafter oder der Umwelt aus. Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich, durch die Dualität der Unternehmensbesteuerung, erheblich voneinander. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne thesaurieren kann und die Personengesellschaft grundsätzlich nicht. Die Rechtsformwahl ist für die Steueroptimierung ein entscheidender Faktor. Aus diesem Grund ist die Vorteilhaftigkeit der Rechtsform für das Geschäftsmodell durchgehend zu prüfen.
Im Jahr 2008 wurde zwecks Gleichbehandlung und Steuerneutralität der Rechtsformen ein Gesetz zur Thesaurierung für Personengesellschaften eingeführt. Hierdurch ermöglichte der Gesetzgeber Personengesellschaften ihre nichtentnommenen Gewinne gemäss
34a EStG niedrig besteuern zu lassen. Diese Gesetzgebung hat wegen der vorhandenen Komplexität kaum Anwendung gefunden und daher eine vergleichbare Besteuerung zur Kapitalgesellschaft nicht ermöglicht. Darüber hinaus kam die Thesaurierungsbegünstigung oftmals nur dann in Betracht, wenn der Gesellschafter dem höchsten Einkommensteuersatz i. H. v. 45 % unterlag und zusätzlich eine sehr hohe Thesaurierung der Gewinne geplant hat.
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