§ 103 StGB im Lichte der Böhmermann-Affäre. Die heutige Relevanz des Paragraphen der "Majestätsbeleidigung"
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
15.03.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
10 (Printausgabe)
Dateigröße
490 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346832757
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, University of Europe for Applied Sciences, Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden soll der in der Praxis nur noch selten relevante und selbst unter Juristen wenig bekannte
103 vorgestellt und auf seine heutige Relevanz beleuchtet werden.
Die Causa Böhmermann bezeichnet eine durch einen TV-Beitrag des deutschen Satirikers Jan Böhmermann am 31. März 2016 ausgelöste und bis in höchste Kreise kontrovers geführte Diskussion um die Grenzen der Meinungs- und Satirefreiheit in Deutschland.
Sowohl die Regierung der Türkei als auch Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan selbst bekundeten damals ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann wegen dessen als Beispiel für Schmähkritik vorgetragenem Gedicht. Am 15. April 2016 äusserte sich auch Kanzlerin Angela Merkel zur Sache und erklärte, dass die Bundesregierung dem Strafverlangen der türkischen Regierung entspreche, gleichzeitig aber bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des
103 Strafgesetzbuch (StGB) im Bundestag verabschieden wolle.
103 vorgestellt und auf seine heutige Relevanz beleuchtet werden.
Die Causa Böhmermann bezeichnet eine durch einen TV-Beitrag des deutschen Satirikers Jan Böhmermann am 31. März 2016 ausgelöste und bis in höchste Kreise kontrovers geführte Diskussion um die Grenzen der Meinungs- und Satirefreiheit in Deutschland.
Sowohl die Regierung der Türkei als auch Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan selbst bekundeten damals ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann wegen dessen als Beispiel für Schmähkritik vorgetragenem Gedicht. Am 15. April 2016 äusserte sich auch Kanzlerin Angela Merkel zur Sache und erklärte, dass die Bundesregierung dem Strafverlangen der türkischen Regierung entspreche, gleichzeitig aber bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des
103 Strafgesetzbuch (StGB) im Bundestag verabschieden wolle.
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