Der Drogenhandel ist eine internationale und sogar transnationale Kriminalität, da er über Grenzen hinweg betrieben wird, ohne sich um die geltenden Gesetze zu kümmern. Tatsächlich betrifft die mit dem Handel verbundene Kriminalität alle Kontinente und ausnahmslos alle Staaten. Die Staaten sind sich des Ausmasses dieser Kriminalität und der Gefahr bewusst, die ihnen droht, wenn sie nicht versuchen, ihr ein Ende zu setzen. Im Gegensatz zur normalen Gesetzgebung hat der Wille, dieses Phänomen zu bekämpfen, seinen Ursprung im internationalen Recht im Rahmen der Übereinkommen der Vereinten Nationen, bevor er relativ spät Eingang in die nationalen Gesetzgebungen fand.
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