In diesem Text wird die Entstehung des internationalen Umweltrechts erörtert, denn daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Anerkennung des Schutzes der natürlichen Ressourcen, einschliesslich des Wassers. Anschliessend wird die Verantwortung des Staates und des Einzelnen für die Umwelt erläutert, und es wird eine Rechtsprechungslinie vorgestellt, die die Behandlung des Wassers als Menschenrecht durch das Verfassungsgericht widerspiegelt.
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