Problemfelder der 10. Novelle des GWB II. Die neue relative Marktmacht in § 20 Abs. 1 und 1a GWB und ihre praktischen Konsequenzen
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
23.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
33 (Printausgabe)
Dateigröße
716 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346928276
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18. Januar 2021 verkündete das Bundeskartellamt, dass nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die 10. GWB Novelle unter dem Namen "Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ("GWB-Digitalisierungsgesetz")" in Kraft getreten ist. Die Notwendigkeit der Gesetzesänderung der zehnten GWB-Novelle ist die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung auf Kartellverfahren gerichteten Richtlinien 2019/1/EU ("ECN+") zu schaffen. Hier wurde im Koalitionsvertrag das Ziel "exzellente regulatorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft" niedergelegt und stellt dabei insb. die Missbrauchsaufsicht im Bereich der digitalen Wirtschaft in den Mittelpunkt. Hierbei wird auf die Stärkung der Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in Anbetracht einer effizienteren Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften sowie der Aufrechterhaltung des ungehinderten Funktionieren des Binnenmarkts gezielt. Dementsprechend nahm das BMWi dies zur Motivation, weitere Änderungen bzw. Ausweitungen des GWB vorzunehmen. Hierbei wurde von dem Ministerium der Fokus entsprechend dem Koalitionsvertrag im Bereich der Digitalisierung gesetzt. Es sind unterschiedliche Gründe für die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht vorhanden, wie z. B. die erstmalige Ermöglichung des frühen Eingreifens des Bundeskartellamtes bei Wettbewerbsgefährdungen oder die effektivere Kontrolle der grossen Unternehmen und Konzerne, denen eine marktübergreifende Rolle für den Wettbewerb zukommt.
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