Wasserhaushaltsgesetz Kommentar
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
31.01.2024
Verlag
KSV Medien WiesbadenSeitenzahl
784
Maße (L/B/H)
23.4/16.6/4.2 cm
Gewicht
1192 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8293-1880-8
Der Kommentar setzt wesentliche Schwerpunkte in den Themenbereichen Öffentliche Wasserversorgung (
50 ff. WHG), Abwasserbeseitigung (
54 ff. WHG), Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (
25 ff. WHG), Gewässerausbau (
67 ff. WHG) und Hochwasserschutz (
72 ff. WHG). Zudem werden auch die bundesrechtlichen Regelungen zu den Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (
91 ff. WHG) sowie die Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen (
96 ff. WHG) für Rechtsanwender:innen verständlich aufbereitet.
Aus der Praxis für die Praxis ist der Kommentar eine wertvolle Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche im Wasserrecht tätigen Verwaltungen, Firmen und Verbände, Personen und Institutionen – insbesondere für Städte, Gemeinden und Wasserbehörden, Gerichte und Anwaltschaft, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, Ingenieurwesen und Architekturbüros.
Rechtanwältin Susanne R. Wellmann ist in ihrer Berufspraxis seit langem im Wasserrecht tätig. Dr. jur. Peter Queitsch ist Hauptreferent für Umweltrecht beim StGB NRW und Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW.
"Die Kommentierung setzt sich umfassend mit dem WHG auseinander. Sie bietet trotz des handlichen Formats damit mehr als einen blossen Überblick. [...] Die insgesamt eingängigen Darstellungen eignen sich sehr gut für eine regelmässige Anwendung des Werks."
(Rouven L. Schnurpfeil, DVP, Ausgabe 05/2021)
"Besonders detailliert erläutert werden anhand der Rechtsprechung und der kommunalen Praxis die Vorschriften über die Abwasserbeseitigung, wobei auch das Landesrecht sowie das Abfall-, Dünge- und Immissionsschutzrecht Berücksichtigung findet. Der entsprechende Abschnitt umfasst über ein Drittel der gesamten Kommentierung und geht äusserst detailliert auch auf die sich in diesem Bereich stellenden Fragen des Kommunal-, Vergabe-, Gebühren-, Haftungs- und Steuerrechts sowie auf die einschlägigen technischen Regelwerke ein. Hier kommen dem Kommentator Queitsch offensichtlich Spezialkenntnisse aus der Abwasserberatung für Kommunen zugute."
(Vors. Richter am BVerwG a. D. Dr. Ulrich Storost)
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