Im vorliegenden Band wird erstmals die Soldatensteuer als Spezialfall des Kontributionswesens im Dreissigjährigen Krieg untersucht. Da „Kontribution“ in zwei Bedeutungen zu fassen ist, wird der Begriff der Soldatensteuer eingeführt. Er bezeichnet idealtypisch eine direkte und von Kriegs- und Landesherren unabhängige Form der Heeresfinanzierung, bei der die Gelder vor Ort in Zusammenarbeit von Militär und zivilen Obrigkeiten erhoben werden. Die Arbeit führt von der Antike bis in die Frühe Neuzeit und widmet sich dabei gleichermassen der Theorie (u. a. Reichs- und Völkerrecht) wie der Praxis. Den Hauptteil bilden sechs Fallstudien aus Schwaben, Franken und Westfalen, in denen die Ausgestaltung der Soldatensteuer in der Praxis untersucht wird.
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