Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Kommentar
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
04.06.2024
Verlag
KSV Medien WiesbadenSeitenzahl
652
Maße (L/B/H)
37/24.1/4 cm
Gewicht
1037 g
Auflage
12. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8293-1965-2
Das Ziel dieses Werkes ist es, der Praxis hierfür eine umfassende Kommentierung des HVGG an die Hand zu geben, welche nunmehr auch eine vollständige Kommentierung des HÖbVIngG umfasst und daneben Exkurse zu speziellen Führungs-und Fachthemen bietet.
Die diesjährige Aktualisierung berücksichtigt die Änderung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen, mit der insbesondere der schwierigen Gewinnung von in selbstständiger Tätigkeit arbeitendem Berufsnachwuchs entgegengewirkt werden soll. Sie enthält ausserdem eine Aktualisierung und Erweiterung der Kommentierung insbesondere zu den
2 bis 5, 7 bis 11, 13, 14, 16, 22, 25 und 42 HVGG und berücksichigt die neue Rechtsprechung.
Der Kommentar wendet sich an die freien Berufe, die öffentliche Verwaltung, Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Gerichte und interessierte Bürger:innen.
Abteilungsdirektor a. D. Gerd Köhler, ehem. Leiter der Zentralabteilung und Stellvertreter des Präsidenten im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, verantwortete lange die rechtliche Vertretung der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, war Lehrbeauftragter für Fachrecht an der Fachhochschule Frankfurt am Main und hat mehrere Publikationen zum Vermessungsrecht veröffentlicht.
"Durch die breite Zusammenstellung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bietet sich das vorliegende Werk als Handbuch und Nachschlagewerk für alle im Bereich der Geoinformation und des Liegenschaftskatasters Tätigen an. Aber auch Studierende und Auszubildende aus diesen Bereichen erhalten hier einen fundierten Einblick."
(Flächenmanagament und Bodenordnung, Ausgabe 1/2016)
"Das Werk erläutert sowohl kompakt, verständlich als auch inhaltlich fundiert den Bereich der Geoinformation und des Liegenschaftskatasters und gilt somit als Standardausrüstung für Lehre, Studium und Laufbahnausbildung in diesem Bereich."
(Frauke Edler, Mitteilungen DVW Hessen-Thüringen 2/2019)
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