Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
05.12.2024
Abbildungen
mit 130 Abbildungen
Verlag
Druckkultur SpäthlingSeitenzahl
233
Maße (L/B/H)
22/22/2 cm
Gewicht
794 g
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-910645-30-1
Anfang anno 1812. Am 11. Oktober 1812 erliess der König von Bayern, Maximilian
Joseph I., ein Edikt zur Errichtung einer Gendarmerie, der die Erhaltung der Ruhe,
Ordnung und Sicherheit im Innern des Reiches anvertraut werden sollte.
Ab 1838 existiert neben weiteren Regierungskreisen resp. –bezirken auch Oberfranken. Allerorten etablieren sich Gendarmeriekompanien und –posten, Gendarmerieschulen werden gegründet. Über die folgenden Jahrzehnte bis in die Weimarer Republik hinein werden zahlreiche Fälle – Verbrechen und kleinere Vergehen – sowie die Ausstattung (Uniform, Bewaffnung) von Gendarmen beschrieben. Umfassende Porträts von teils langjährig in Weissenstadt wirkenden Gendarmen über die grossen gesellschaftlichen Veränderungen hinweg, Zeitungsberichte und Episoden runden das Bild ab.
1909 tritt das Beamtengesetz in Kraft, demzufolge Gendarmerieangestellte in die Beamtenschaft eingereiht werden.
Der Übergang 1918 von der Monarchie zur Republik führt zunächst zu keiner wesent-
lichen Veränderung der Gendarmerie, doch entwickelt sich sukzessive das Polizeiwesen während der NS-Zeit. Hier ist z.B. auf den Tag der Deutschen Polizei 1934 hingewiesen. In der Nachkriegszeit schliesslich etabliert sich die Landpolizei, vormals Landjägerei
genannt. Und am 24. April 1946 schlägt die Stunde der Bayerischen Polizei.
Die Stadtpolizei in Weissenstadt ist in einem zweiten Teil abgehandelt und beleuchtet interessante Vorläufer und “Ableger” polizeilicher Befugnisse – etwa Nachtwächter, Tag- oder Polizeiwächter, Gerichtsknechte und Polizei- resp. Ratsdiener.
Der Brand des Weissenstädter Rathauses, das neue Rathaus nach dem Bauplan von 1824, zudem das örtliche Gefängnis sind markante Wegmarken, die das Lokalkolorit beleben.
Eine Reihe umfangreicher Anhänge – diverse Fallbeschreibungen, Statute, ortspolizeiliche Vorschriften – ergänzen diese historische Darstellung.
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