Die Untersuchung erarbeitet zunächst einen Begriff der Kulanzleistung für das Zivilrecht, um sodann Kulanzleistungen in das Regelwerk des BGB einzuordnen. Hierbei zeigt es sich, dass Kulanzleistungen vielgestaltig und deshalb je nach Leistungssituation unterschiedliche Vertragstypen des BGB einschlägig sind.
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