Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht im ständigen Wandel Die Entwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Reformüberlegungen des Modernisierungsmodells respektive des Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetzes
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.05.2025
Verlag
GRINSeitenzahl
58 (Printausgabe)
Dateigröße
642 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783389131459
Masterarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit stellt die derzeit geltende gesetzliche Lage für Share Deals sowie die geplante Reform des GrEStR durch den Vorschlag des Modernisierungsmodells (MoMo) vom Arbeitskreis Grunderwerbsteuer (AK GrESt) respektive des Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetzes (GrEStNG) dar.
Das Grunderwerbsteuerrecht (GrEStR) hat in den vergangenen Jahren insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen für Share Deals zahlreiche Veränderungen erfahren. Diese Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Unternehmen übertragen werden, haben in jüngerer Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen können diese Rechtsgeschäfte gezielt nutzen, um die direkte Übertragung von Immobilien zu vermeiden und dadurch die Grunderwerbsteuer (GrESt) zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mehrfach reagiert und Anpassungen des rechtlichen Rahmens vorgenommen, um
missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten zu unterbinden und das Steueraufkommen zu sichern.
Das Grunderwerbsteuerrecht (GrEStR) hat in den vergangenen Jahren insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen für Share Deals zahlreiche Veränderungen erfahren. Diese Transaktionen, bei denen Anteile an grundbesitzenden Unternehmen übertragen werden, haben in jüngerer Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Unternehmen können diese Rechtsgeschäfte gezielt nutzen, um die direkte Übertragung von Immobilien zu vermeiden und dadurch die Grunderwerbsteuer (GrESt) zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mehrfach reagiert und Anpassungen des rechtlichen Rahmens vorgenommen, um
missbräuchliche Gestaltungsmöglichkeiten zu unterbinden und das Steueraufkommen zu sichern.
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