Im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts feiern drei Länderkonkordate ihr 100-jähriges Bestehen. Von Eugenio Pacelli kirchlicherseits im Wesentlichen angeregt und vorangetrieben, sollten sie zunächst in politisch bewegten Zeiten das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in der Vielfalt der Weimarer Republik einvernehmlich regeln. Zusammen mit dem Reichskonkordat von 1933 sind die Konkordate mit Bayern, Baden und Preussen allerdings zu weit mehr geworden. Insbesondere in der religionsrechtlichen Geschichte und Gegenwart der Bundesrepublik erweisen sie sich als Ecksteine guter und beständiger Beziehungen, die auch nach der deutschen Wiedervereinigung Strahlwirkung auf das gesamtdeutsche Staat-Kirche-Verhältnis entfaltet haben und das auch weiterhin tun. Der vorliegende Band beleuchtet die besondere Funktion dieser lebendigen und sich dynamisch weiterentwickelnden staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen und erschliesst sie kompakt und zugleich detailliert für die Leserschaft.
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