Die Dogmatik bildet das charakteristische Kommunikationsformat der deutsch(sprachig)en Rechtswissenschaft im Allgemeinen und der Staatsrechtslehre im Besonderen. Dogmatik zeigt ihre Stärke in der Fokussierung auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis. Doch diese rechtspraktische Fokussierung hat ihren Preis, führt sie doch mehr oder minder notgedrungen zur Ausblendung, Verkürzung oder Vernachlässigung nicht-dogmatischer Verständniszugänge. Angesichts dessen erhebt sich die Frage, ob die Rechtswissenschaft im Allgemeinen und die Staatsrechtslehre im Besonderen neben den klassischen Grundlagendisziplinen der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie weitere disziplinäre „Sprachen" hat und braucht, um sich jenseits der Rechtsanwendung verständigen und die Rechtswelt im Übrigen adäquat erschliessen zu können. Besondere Aufmerksamkeit kommt hierbei der Verfassungstheorie zu, die zwar deutliche Berührungspunkte mit der (Verfassungs-)Dogmatik aufweist, aber nicht in ihr aufgeht, sondern über sie hinausweist. Damit könnte sie mitteln zwischen der Dogmatik und den klassischen Grundlagenfächern. Auch das französische Beispiel hilft, gleichermassen die Vorzüge und die Ergänzungsbedürftigkeit des „Sprachmodells" der deutsch(sprachig)en Staatsrechtslehre deutlich werden zu lassen.
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