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Carl Schmitt

Carl Schmitt, geboren 1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (Freund-Feind-Theorie) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Der Autor verstarb - 96jährig - 1985 in seinem Geburtsort.

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Briefwechsel 1951 bis 1983.

Briefwechsel 1951 bis 1983.

Carl Schmitt hatte, ungeachtet seiner Verbannung aus der akademischen Lehre 1945, bis ins hohe Alter einen grossen informellen Schülerkreis. Einer dieser Enkelschüler ist der 1927 geborene Roman Schnur, der schon als Abiturient Schmitts »Verfassungslehre« las. Das Buch war für ihn eine Offenbarung und eine Initiation in das Wesen des Rechts und führte dazu, dass er eine jahrzehntelange intensive Korrespondenz mit dem Meister unterhielt. Insbesondere verband beide das Interesse an französischer Rechtsgeschichte und im Speziellen an französischem Staats- und Verfassungsrecht. Dabei hat das offene Bekenntnis Schnurs zu seinem »Lehrer« – über seinem Schreibtisch hingen die Bilder von Bodin, Hobbes und Schmitt – seiner Karriere durchaus geschadet; erlangte er doch erst spät und nach zahlreichen Enttäuschungen ein Ordinariat. Als Tübinger Professor wendete er dann den Blick nach Osten und hat zahlreiche wissenschaftliche Kontakte geknüpft, insbesondere mit polnischen Wissenschaftlern.
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