Geboren 1956; 1982 Regierungsrat im Dienst des Bundeskartellamtes; 1984-85 Studium an der Ecole Nationale d'Administration (ENA) in Paris; 1987 Promotion; 1986-90 Leiter des Deutschlandgeschäfts (Corporate Finance) der Banque Indosuez; 1990-91 Head of Equity Arbitrage bei Bankers Trust, London. 2001 Habilitation (TU Berlin); 2005-2021/22 apl. Professor für Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzwirtschaft an der TU Berlin; Gastprofessor an der SGH Warschau, Université Paris I (Sorbonne) und Paris II (Assas) sowie I.E.P.(Paris) und H.E.C.
Das Anleihenkaufprogramm APP der Europäischen Zentralbank vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union
Seit 2015 kauft die Europäische Zentralbank (EZB) neben anderen Vermögenswerten vor allem Staatsanleihen der Euroländer an und übernimmt sie auf Dauer in ihre Bilanz (Public Sector Purchase Programme - PSPP). Betreibt die EZB damit verbotene monetäre Staatsfinanzierung? Überschreitet sie ihre geldpolitischen Kompetenzen? Verursacht sie unkalkulierbare Haftungsrisiken für den deutschen Bundeshaushalt? Liegt darin insgesamt eine Verletzung der rechtlichen und demokratischen Ordnung der Europäischen Union? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 ist insofern von historischer Bedeutung. Indem es deutlich macht, dass die Unabhängigkeit der EZB keine „Ultra-vires -Akte“ rechtfertigt, markiert es – auch gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union – die Grenzen, die dem europäischen Unionsrecht durch das Grundgesetz gezogen sind. Der Band versammelt die wesentlichen Verfahrensschriftsätze der vier Verfassungsbeschwerden, denen mit dem Urteil teilweise stattgegeben worden ist.