Die richterliche Unabhängigkeit gehört zu den Kernfragen einer rechtsstaatlichen Justizorganisation. Die Arbeit stellt dar, inwieweit die Grundsätze richterlicher Unabhängigkeit in Verfassung und Menschenrechtskatalogen verbürgt sind. Anschliessend folgt eine detaillierte Untersuchung des personenbezogenen Ansatzes (Beurteilung durch innerlich unabhängige und unparteiische Richterinnen und Richter) und des institutionenbezogenen Ansatzes der richterlichen Unabhängigkeit (Beurteilung durch ein institutionell unabhängiges Gericht). Schliesslich geht es um die Beantwortung der Frage, wie diese beiden Gehalte der richterlichen Unabhängigkeit wirksame Sicherung erfahren.
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