Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich (VII.).
Teil I: König Heinrich (VII.), das Reich und die Territorien. Untersuchungen zur Phase der Minderjährigkeit und der "Regentschaften" Erzbischof Engelberts I. von Köln und Herzog Ludwigs I. von Bayern (1211) 1220–1228.
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Details
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
25.08.1998
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
475
Maße (L/B/H)
22.1/14.5/2.5 cm
Mit dem vorliegenden Band wird in den vor knapp 200 Jahren begründeten Jahrbüchern der Deutschen Geschichte nach einer längeren Ruhepause wieder ein neues Werk vorgelegt. Als einer der Gründungs- und Ziehväter dieses Projektes steht Leopold von Ranke, "der grosse Lehrer Geschichte zu sehen" (Dilthey), dessen opus magnum ebenfalls bei Duncker & Humblot erschienen ist.
Ein Wesensmerkmal der Jahrbücher - seit 1859 unter der Ägide der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München, herausgegeben und von Duncker & Humblot verlegt - ist die "eingehende Betrachtung kleinerer Zeiträume (...), des Werdens der Dinge, der geschichtlichen Persönlichkeiten." Mit der Weiterschreibung dieser Reihe, die aufgrund von Neudrucken ausgewählter Titel in den 60er und 70er Jahren bereits wieder in Erscheinung getreten ist, erhoffen sich die Herausgeber eine Befruchtung der historischen Diskussion.
Gerade neunjährig wurde Heinrich (VII.) 1220 auf Wunsch seines Vaters Friedrich II. von den deutschen Fürsten zum König gewählt. Für das Verständnis seiner Regierungszeit (1220-1235) ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass sie in zwei sehr unterschiedliche Perioden zerfällt; nämlich in die seiner eigenständigen Regierung (ab 1228) und in die, in der er als Minderjähriger - und noch etwas darüber hinaus - in Abhängigkeit von Erziehern und fürstlichen "Regenten" gehalten wurde, zunächst in der Erzbischof Engelberts von Köln und dann Herzog Ludwigs von Bayern.
Unter der Prämisse des vorgeblich selbstverantwortlich handelnden Königs und unter Verkennung aller übrigen Intentionen, führte die Nichtbeachtung dieses Unterschieds sowohl zu einer Fehleinschätzung seiner Person als auch der Geschichte des Reichs in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts. König Heinrich (VII.) stand in diesen Jahren dem regnum Theutonicum nur als der notwendige und ob seiner Minderjährigkeit den Fürsten genehme Legitimationsspender und -beschaffer vor.
Ebenso nachteilig für eine Beurteilung der Rolle, die Heinrich (VII.) während dieser Zeit als König spielte, hat sich ausgewirkt, dass die bisherige Forschung einem wesentlichen Umstand viel zu geringe Beachtung schenkte: nämlich, dass die Politik und die Ereignisse sich zum grossen Teil in Bahnen bewegten, die Friedrich II. vor seiner Abreise nach Italien vorgezeichnet hatte und in gewissem Umfang von dort aus in dem von ihm interpretierten Interesse des Gesamtimperiums weiterverfolgte. Auch die Aachener Königsweihe Heinrichs (VII.) im Jahre 1222 änderte nichts daran, dass der königliche Rat, das sog. consilium regis, zu einer Selbstbedienungseinrichtung für fürstliche Territorialherren zu entarten drohte.
Als Heinrich (VII.) Ende 1228 den Bayernherzog von sich wies und die Regierung selbst in die Hand nahm, versuchte er eine acht Jahre dauernde fürstliche Oligarchie zu beenden. Gleichzeitig endete für das hochmittelalterliche deutsche Königtum eine materiell und ideell nachteilige Zeitspanne, die in dem hier vorgelegten 1. Teilband der Jahrbücher König Heinrichs (VII.) erstmals Gegenstand einer eingehenden Untersuchung ist.
Ein Wesensmerkmal der Jahrbücher - seit 1859 unter der Ägide der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München, herausgegeben und von Duncker & Humblot verlegt - ist die "eingehende Betrachtung kleinerer Zeiträume (...), des Werdens der Dinge, der geschichtlichen Persönlichkeiten." Mit der Weiterschreibung dieser Reihe, die aufgrund von Neudrucken ausgewählter Titel in den 60er und 70er Jahren bereits wieder in Erscheinung getreten ist, erhoffen sich die Herausgeber eine Befruchtung der historischen Diskussion.
Gerade neunjährig wurde Heinrich (VII.) 1220 auf Wunsch seines Vaters Friedrich II. von den deutschen Fürsten zum König gewählt. Für das Verständnis seiner Regierungszeit (1220-1235) ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass sie in zwei sehr unterschiedliche Perioden zerfällt; nämlich in die seiner eigenständigen Regierung (ab 1228) und in die, in der er als Minderjähriger - und noch etwas darüber hinaus - in Abhängigkeit von Erziehern und fürstlichen "Regenten" gehalten wurde, zunächst in der Erzbischof Engelberts von Köln und dann Herzog Ludwigs von Bayern.
Unter der Prämisse des vorgeblich selbstverantwortlich handelnden Königs und unter Verkennung aller übrigen Intentionen, führte die Nichtbeachtung dieses Unterschieds sowohl zu einer Fehleinschätzung seiner Person als auch der Geschichte des Reichs in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts. König Heinrich (VII.) stand in diesen Jahren dem regnum Theutonicum nur als der notwendige und ob seiner Minderjährigkeit den Fürsten genehme Legitimationsspender und -beschaffer vor.
Ebenso nachteilig für eine Beurteilung der Rolle, die Heinrich (VII.) während dieser Zeit als König spielte, hat sich ausgewirkt, dass die bisherige Forschung einem wesentlichen Umstand viel zu geringe Beachtung schenkte: nämlich, dass die Politik und die Ereignisse sich zum grossen Teil in Bahnen bewegten, die Friedrich II. vor seiner Abreise nach Italien vorgezeichnet hatte und in gewissem Umfang von dort aus in dem von ihm interpretierten Interesse des Gesamtimperiums weiterverfolgte. Auch die Aachener Königsweihe Heinrichs (VII.) im Jahre 1222 änderte nichts daran, dass der königliche Rat, das sog. consilium regis, zu einer Selbstbedienungseinrichtung für fürstliche Territorialherren zu entarten drohte.
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