Band 30
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
29.01.1997
Verlag
NomosSeitenzahl
178
Maße (L/B/H)
22.7/15.7/1.7 cm
Gewicht
366 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-7890-4633-9
Bund und Länder schaffen derzeit koordinierte Rahmenordnungen für Multimediadienste wie etwa die Abrufdienste für Filme und die Kommunikation im Internet. Sowohl der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder wie das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste des Bundes werden den Anbietern und Abnehmern von Informationen ohne Genehmigung oder Anzeige freien Zugang gewähren.
Die Untersuchung hat zu dieser kooperativen Regelung beigetragen und kann ihr Verständnis erleichtern. Sie arbeitet die kommunikativen und rechtlichen Besonderheiten der Multimediadienste einerseits und des weiterhin genehmigungspflichtigen Rundfunks andererseits heraus.
Dargestellt werden auch die Schranken, die sich aus dem primären Gemeinschaftsrecht, insbesondere aus der Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit und aus den Wettbewerbsregeln für Bund und Länder in der Ausübung ihrer Gesetzgebungskompetenzen und für die Verwaltungspraxis ergeben; aber auch die Grenzen, die insbesondere die menschenrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit in Art. 10 EMRK den Gemeinschaftsorganen bei der Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit setzen, werden untersucht.
Die Untersuchung hat zu dieser kooperativen Regelung beigetragen und kann ihr Verständnis erleichtern. Sie arbeitet die kommunikativen und rechtlichen Besonderheiten der Multimediadienste einerseits und des weiterhin genehmigungspflichtigen Rundfunks andererseits heraus.
Dargestellt werden auch die Schranken, die sich aus dem primären Gemeinschaftsrecht, insbesondere aus der Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit und aus den Wettbewerbsregeln für Bund und Länder in der Ausübung ihrer Gesetzgebungskompetenzen und für die Verwaltungspraxis ergeben; aber auch die Grenzen, die insbesondere die menschenrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit in Art. 10 EMRK den Gemeinschaftsorganen bei der Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit setzen, werden untersucht.
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