Globalverfassung Die Geltungsbegründungder Menschenrechte im postmodernen ius gentium
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
31.05.2005
Verlag
VelbrückSeitenzahl
348
Maße (B/H)
14/22.2 cm
Gewicht
605 g
Auflage
1., Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-934730-88-5
Warnhinweis
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Fischer-Lescano verbindet in seiner Untersuchung zum transnationalen Recht gesellschaftstheoretische und juristische Beschreibungsformen. Er setzt an der Beobachtung einer Diversifizierung globaler Akteure und dem Diskurs über globalen Konstitutionalismus an und zeigt auf, dass globale Rechtsentwicklungen keineswegs durch die traditionellen Völkerrechtssubjekte, die Staaten, getragen werden, sondern durch die Weltgesellschaft selbst. Die im Völkerrecht langsam Raum gewinnende Erkenntnis partialer Völkerrechtssubjektivität nicht-staatlicher Akteure ist somit zwar eine begrüssenswerte Reaktion des Weltrechts auf eine komplexer gewordene ausserrechtliche Umwelt. Diese partiale Öffnung reicht allerdings nicht aus, sondern ist erst dann weltgesellschafts-adäquat, wenn sie die weltgesellschaftlichen Rechtssetzungsmechanismen, das weltgesellschaftliche Gewohnheitsrecht, das Fischer-Lescano als lex humana des postmodernen ius gentium reformuliert, anerkennt. Er zeigt, dass sich trotz dieser defizitären Umweltadäquanz auf der Ebene der Weltgesellschaft ein Rechtssystem ausdifferenzieren konnte. Dieses hat sein Zentrum in den heterarchisch organisierten Weltgerichten, den global remedies nationalstaatlicher und internationaler Provenienz. Aufgrund der Permeabilität der Staaten und der weltrechtlichen Normierung von Individualpflichten und -rechten ist dieses Weltrecht kein lediglich zwischenstaatliches Recht mehr, sondern steht dem stoischen ius gentium näher als dem Post-Victorianischen ius inter gentes. Das postmoderne ius gentium ist mit dem weltpolitischen System über die politische Globalverfassung strukturell gekoppelt, auch wenn in dieser der genetische Rechtspluralismus in der Weltgesellschaft bislang nur zögerlich berücksichtigt wird und die grösste Herausforderung für den globalen Konstitutionalismus in der Ausweitung des Jurisdiktionsbereichs der Weltgerichte liegt.
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