Produktbild: Nach dem ein ehrsame gemeind wohlbedächtlich darüber deliberiert
Band 7

Nach dem ein ehrsame gemeind wohlbedächtlich darüber deliberiert Berner Gemeindeversammlungen im 18. Jahrhundert

Fr. 41.90

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

08.03.2007

Verlag

Traugott Bautz

Seitenzahl

220

Maße (B/H)

16/22 cm

Gewicht

380 g

Auflage

1., Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-88309-389-5

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

08.03.2007

Verlag

Traugott Bautz

Seitenzahl

220

Maße (B/H)

16/22 cm

Gewicht

380 g

Auflage

1., Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-88309-389-5

Herstelleradresse

Verlag Traugott Bautz GmbH
Ellernstr. 1
99734 Nordhausen
DE
bautz@bautz.de

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  • Inhaltsverzeichnis
    1. EINLEITUNG
    1.1 Kommunalismus als Alternative
    1.2 Kommunalismus als Konzept
    1.3 Komplementäres zu Kommunalismus
    1.4 Fragestellung
    1.5 Quellengrundlage
    1.5.1 Versammlungsprotokolle
    1.5.2 Dorf- und Versammlungsordnungen
    2. WER IST DIE GEMEINDE?
    2.1 Wege in die Gemeindeversammlung
    2.1.1 Personalrechtlich - Burger oder Hintersässe?
    2.1.2 Realrechtlich I - Bauer oder Tauner?
    2.1.3 Realrechtlich II - Hausvater oder Haushaltsmitglied?
    2.2 Gemeindetypen in Bern
    2.2.1 Rechtsamegemeinde
    2.2.1.1 Erweiterte Rechtsamegemeinde
    2.2.1.2 Reduzierte Rechtsamegemeinde
    2.2.2 Burgergemeinde
    2.2.3 Hausvätergemeinde
    2.3 Erklärungsansatz Ökotypen
    2.4 Wer gehört nicht zur Gemeinde?

    3. WIE OFT VERSAMMELT SICH DIE GEMEINDE?
    3.1 Qualitative Aspekte der Häufigkeit
    3.1.1 Monatsgemeinde
    3.1.2 Grosse Gemeinde / Jahresgemeinde
    3.1.3 Sonntagsgemeinde / Stillstand
    3.1.4 Extragemeinde
    3.1.5 Ausschüsse
    3.2 Quantitative Aspekte der Häufigkeit
    3.3 Wer bringt die Gemeinde an die Versammlung?
    3.3.1 Regelung der Versammlungshäufigkeit
    3.3.2 Einberufung durch Obrigkeit
    3.3.3 Einberufung durch Gemeinde
    3.3.4 Aufbieten an die Gemeindeversammlung

    4. WER GEHT AN DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG?
    4.1 Teilnahme an der Versammlung - Beispiel Utzigen
    4.1.1 Unterschiede zwischen Burgern und Hintersässen
    4.1.2 Gründe der Nichtteilnahme
    4.1.3 Stellvertreter-Regelungen
    4.2 Teilnahme als Pflicht - nicht als Recht

    5. WIE LÄUFT DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG AB?
    5.1 Versammlungsorte der Gemeinde
    5.2 Durchführung der Gemeindeversammlung
    5.3 Ausklang der Gemeindeversammlung

    6. WIE FASST DIE GEMEINDE IHRE BESCHLÜSSE?
    6.1 Vortrag und Erläuterung des Traktandums
    6.2 Umfrage und Diskussion
    6.3 Beschlussfassung und -verkündung
    6.3.1 Auswahl bei Abstimmungen und Ämtervergaben
    6.3.2 Abstimmungs- und Wahlverfahren
    6.3.3 Mehrheitsentscheid oder Einstimmigkeit?
    6.3.4 Beteiligung der Obrigkeit an der Beschlussfassung
    6.3.5 Verarbeitung des Beschlusses

    7. WORÜBER ENTSCHEIDET DIE VERSAMMLUNG?
    7.1 Tour d'Horizon über die Themenlandschaft
    7.2 Strukturen prägen die Themen
    7.2.1 Trub - eine Gemeinde ohne Gemeindegut
    7.2.2 Twann - eine Gemeinde mit Gemeindegut
    7.2.3 Worb - Monothematik in der Neujahrsgemeinde
    7.3 Zeiten prägen die Themen

    8. GEMEINDEVERSAMMLUNGEN IM 18. JH. - FAZIT

    9. ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

    10. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

    11. BIBLIOGRAFIE

    11.1 Ungedruckte Quellen
    11.1.1 Archiv Schloss Utzigen (ASU)
    11.1.2 Gemeindearchiv Aeschlen bei Oberdiessbach (GAAe)
    11.1.3 Gemeindearchiv Kirchberg (GAKi)
    11.1.4 Gemeindearchiv Trub (GATr)
    11.1.5 Gemeindearchiv Twann (GATw)
    11.1.6 Historisches Archiv Worb (HAW)
    11.2 Gedruckte Quellen
    11.3 Literatur

    12. ANHANG