Der Jurist und Rechtshistoriker Otto von Gierke (1841-1921) war ein Vertreter der historischen Rechtsschule. Er befasste sich vor allem mit der Genossenschaftstheorie. Nach dem Jurastudium in Berlin und Heidelberg promovierte Gierke 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Seine umfangreiche Habilitationsschrift über das "Deutsche Genossenschaftsrecht" verfasste er 1867 - dieses mehrbändige Werk wollte er später publizieren, aber es blieb unvollendet. Gemeinhin als "Vater des Genossenschaftsrechts" bekannt, lehrte Gierke an den Universitäten von Heidelberg und Berlin, 1895 machte er durch sein dreibändiges "Deutsches Privatrecht" von sich reden.
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