Klinke, R: Der allgemeine Kündigungsschutz
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
23.08.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.2 cm
Gewicht
49 g
Auflage
1. Auflage.
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-638-74929-9
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Arbeitsrecht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts regelt das Kündigungsschutzrecht den Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Deren Rechtspositionen sind letztlich aus den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Vertragsfreiheit, der Berufsfreiheit, der Garantie des Eigentums und der Gleichheit entwickelt worden. Ziel des Kündigungsschutzrechts ist es, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen diesen Interessen zu schaffen. Hierbei wird es massgeblich durch die laufende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt, welche sich um eine verfassungskonforme Auslegung der Generalklauseln des KSchG bemühen.
Der Arbeitnehmer soll darauf vertrauen, sich seines einmal erworbenen Arbeitsplatzes insoweit sicher sein zu können, dass der Arbeitgeber ihm diesen nur unter gesetzlich normierten Voraussetzungen wieder entziehen kann. Er ist so gegen die Nachteile aus einer einseitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und den damit unmittelbar verbundenen materiellen und sozialen Folgen geschützt.
Gesamtgesellschaftlich stellt der allgemeine Kündigungsschutz ein wichtiges Regulativ im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft dar, da Hindernisse für die willkürliche Entlassung von Arbeitnehmern geschaffen werden. Der Kündigungsschutz im weiteren Sinne erfasst hierbei alle Regelungen, welche die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einschränken oder diese an einen Nachteilsausgleich knüpfen. So sind beispielsweise die Verlängerung gesetzlicher Fristen der Kündigung oder die Vorschriften über Massenentlassungen unter den Begriff des Kündigungsschutzes zu fassen, obwohl diese lediglich den Zeitpunkt der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aufschieben und nich
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