Die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung Am Beispiel des "Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung"
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
Fr. 24.90
inkl. gesetzl. MwSt.,
-
Kostenlose Lieferung ab Fr. 30 Einkaufswert
Schweiz & Liechtenstein:
Versandkostenfrei ab Fr. 30.00
Versandkosten bis Fr. 30.00: Fr. 3.50Andere Lieferländer
Fr. 18.00 unabhängig vom Warenwert
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
15.04.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
16
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.2 cm
Gewicht
40 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-30176-8
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Universität Hamburg (Universität Hamburg), Veranstaltung: Staatsrecht , 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der ihm obliegenden Ausfertigung von Gesetzen gemäss Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 GG ist ein Thema von weitreichender Bedeutung im deutschen Staatsrecht. Da es für die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes ganz wesentlich ist, hat es zudem - wie viele andere verfassungsrechtliche Fragen auch - eine politische Dimension. Ist der Präsident nur "Staatsnotar" wie dereinst bildreich von Roman Herzog dargelegt, also derjenige der die Gesetze auf formale Richtigkeit prüft und dann mit einem hübschen Siegel beurkundet, oder liegt eine inhaltliche, also eine materielle Prüfungskompetenz vor? Roman Herzog sah gleichwohl nur eine Aufgabe hierin. Er war ein Verfechter des materiellen Prüfungsrechts des Staatsoberhauptes, auch wenn er in seiner Amtszeit jedes ihm vorgelegte Gesetz verabschiedete. Privatisierungswünsche bezüglich der deutschen Flugsicherung wurden bereits vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker blockiert, Horst Köhler hat die Beurkundung nun wegen "evidenter Verfassungswidrigkeit" abgelehnt. Worauf zielt das Gesetz ab und mit welchen Verfassungsnormen kollidiert die Gesetzesvorlage möglicherweise? Mit diesen beiden Fragen wird sich vorliegende Hausarbeit zu beschäftigen haben, aufgrund des geringen Umfangs der Hausarbeit handelt es sich vorwiegend um eine Literaturarbeit. Aus dem selben Grund kann allenfalls schemenhaft auf spezielle Fragen des Sachverhalts, wie beispielsweise teilnichtige Gesetzesvorlagen oder auch extreme Mindermeinungen eingegangen werden.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung