Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit unter Einbindung der BVerfGEntscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe)
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
25.05.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
40
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.4 cm
Gewicht
73 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-33137-6
mit dieser Thematik befasst.
Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der
1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne
- auf die Verfassungsmässigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuell
eingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen,
mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen,
was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalb
soll das Versäumte hiermit nachgeholt werden.
2. Die verfassungsmässige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgend
in der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14
Abs. 1 GG), die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts-
Charta, Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. das
Schuldprinzip (Art. 1, 20 GG), das Bestimmtheitsgebot (bedingt)
und den Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3,
Art. 20 Abs. 3 GG).
Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 14.01.2004, Az. 2 BvR 564/95, zum
erweiterten Verfall (
73d StGB) dienen. Leitsatz: "Erweiterter
Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar".
3. Vielleicht gelingt es mir auch, mit dieser Abhandlung kritischen
Juristen zu entgegnen.
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