Ab etwa 1850 gründeten einige Apotheker wegen der Niederlassungsbeschränkung Drogerien mit einem breit gefächerten Warenangebot, darunter auch Arzneimittel. Die «Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneiwaren ausserhalb der Apotheke» von 1872 löste standespolitisches Engagement aus: Der Apothekerverband setzte sich für den Erhalt von Niederlassungsbeschränkung und Monopol, der Drogistenverband für die Arzneimittelhandelserlaubnis und Berufsbildanerkennung ein. Zwar verlor die inhabergeführte Drogerie wegen der Errichtung von Drogeriemarktketten an Bedeutung. Dennoch hat die Konkurrenz zwischen Apotheke und Drogerie aufgrund des Vorstosses einer Drogeriemarktkette Rezeptsammelstellen einzurichten zu Beginn des 21. Jahrhunderts nichts an Brisanz eingebüsst.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.