Rechtsgrundlagen, Kompetenzen und Aufgaben der Kreise
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
07.01.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-50326-1
Kreise sind alleine der Exekutive zuzuordnen, d.h. die Kommunalvertretung der Kreise - auch wenn sie aus Wahlen hervorgeht - ist somit Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft und kein Parlament (vgl. Vogelsang/Lübking/Jahn 1997: 51).
Kreise können daher ihre Handlungsermächtigungen und Einnahmequellen nicht aus eigenem Recht schaffen, sondern benötigen dazu eine gesetzliche Ermächtigung (vgl. Vogelsang/Lübking/Jahn 1997: 52).
Laut Grundgesetz haben Städte, Kreise und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und eigenständig zu erfüllen und die jeweilige Verwaltung plant und handelt auf diese Weise bürgernah (vgl. Aufgaben der Kreise 2002-2008: Eigenverantwortlich und eigenständig).
Viele Gemeinden führen zwar eine Menge Aufgaben selbst aus, aber die Verwaltungsarbeit ist immer umfassender, grossräumiger, schwieriger und finanziell aufwendiger geworden (vgl. Aufgaben der Kreise 2002-2008: Unterstützung der kleinen Gemeinden). Meist übersteigt sie das Leistungsvermögen kleiner Gemeinden (vgl. Aufgaben der Kreise 2002-2008: Unterstützung der kleinen Gemeinden).
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