Die Verordnungsfreiheit des Arztes
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
06.08.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
36
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.4 cm
Gewicht
68 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-65512-0
13 BtMG verschrieben werden dürfen. Ferner dürfen nur Arzneimittel verschrieben werden, die nach
21 AMG zugelassen worden sind. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn ein Versagungsgrund nach
25 AMG vorliegt. Besonders zu erwähnen ist, dass es gemäss
25 Abs. 4 AMG nicht an der vom Antragsteller angegebenen therapeutischen Wirksamkeit fehlen darf. Der Hersteller hat den Beweis der therapeutischen Wirksamkeit zu erbringen. Um den Nachweis zu führen, braucht kein zwingender Beweis zu erfolgen. Vielmehr reicht es aus, dass bestimmte Indizien für eine Wirksamkeit sprechen.1 Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen zusätzlich in die Verordnungsfreiheit des Arztes eingegriffen durch die Regelungen des ersten Kostendämpfungsgesetzes von 1977, des Gesundheitsreformgesetzes vom 20.12.1988, sowie des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 20.12.1992. Allein die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sind von einem Betrag von 4.224 Millionen DM im Jahre 1970 auf einen Betrag von 20.230 Millionen DM im Jahre 1989 angestiegen.2 Im folgenden wird untersucht, inwieweit diese Einschränkungen der vertragsärztlichen Versorgung in rechtspolitischer oder verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig sind.
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