Die Behandlung von steuerlichen Verlustvorträgen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.11.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
60
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.5 cm
Gewicht
101 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-06064-2
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, Universität Paderborn (Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmens- und Rentenbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Insbesondere in Zeiten schlechter Konjunktur ergibt sich für Unternehmen die Notwendigkeit zur Zusammenführung bzw. Neuordnung von Geschäftsfeldern.Eine sinnvolle Restrukturierung setzt dabei aus steuerlicher Sicht u. a. voraus, dass bislang entstandene Verluste auch nach der Restrukturierung weiterhin steuerlich genutzt werden können.1 Umstrukturierungen im Unternehmen sind zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der damit verbundenen Sicherheit von Arbeitsplätzen unerlässlich. Die Steuergesetze enthalten eine ganze Reihe von Einschränkungen, die jedoch grundsätzlich von dem Grundgedanken getragen sind, Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen zu erschweren.Um zu analysieren, welche Umstrukturierungen im Hinblick auf die Verlustnutzung problematisch sind, werden in dieser Arbeit zunächst die wichtigsten Grundlagen des Umwandlungsrechts erläutert.In dem sich anschliessenden Hauptteil werden sodann einige Vorüberlegungen angestellt, indem u. a. eine Abgrenzung verschiedener, für diese Arbeit relevanter Rechtsnormen zueinander erfolgt. Der wesentliche Teil widmet sich dann der Darstellung von Umstrukturierungskonstellationen unter dem Gesichtspunkt der Verlustbehandlung. Der Hauptteil gliedert sich strukturell dahingehend, dass unter Variation der Umwandlungsart zunächst Umwandlungen einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft und anschliessend der umgekehrte Fall in Bezug auf die Behandlung des Verlustvortrags erklärt wird.[...]1 Vgl. Hierstetter / Schwarz (2002), S. 1963.
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