Ist die europäische Integration ein einzigartiger Prozess, der mit den traditionellen Begriffen der Staatslehre nicht zu beschreiben ist? Ist die EU weder Staatenbund noch Bundesstaat, sondern ein Gebilde sui generis? Diese kritische historische Analyse vergleicht die europäische Integration mit der Verfassungsentwicklung in den USA, Deutschland und der Schweiz. Fazit: in fast allen Bereichen (Institutionen, Recht, Politik) bestehen Parallelen.
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