Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
19.12.2012
Herausgeber
Rolf Knütel + weitereVerlag
C.F. MüllerSeitenzahl
704
Maße (L/B/H)
24/17/6 cm
Gewicht
1574 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8114-6444-5
Inhalt Band V
Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung lässt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum):
- Errichtung des Testaments,
- wirksame und unwirksame Errichtung,
- Errichtung für Unmündige,
- Inhalt und Eröffnung,
- Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten.
Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiss (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von grosser praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:
- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt
- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel
- Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel
In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.
Zeitgemässe Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer.
15 % Ermässigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung lässt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum):
- Errichtung des Testaments,
- wirksame und unwirksame Errichtung,
- Errichtung für Unmündige,
- Inhalt und Eröffnung,
- Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten.
Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiss (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von grosser praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:
- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt
- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel
- Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel
In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.
Zeitgemässe Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
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