Angestossen durch die Publikation „To Err is Human“ des Institute of Medicine aus dem Jahre 2000 fokussiert sich die Diskussion über Qualitätssicherung im Gesundheitswesen immer stärker auf das Thema Patientensicherheit. Ein gezieltes Risikomanagement kann diese erhöhen und damit als wesentlicher Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements fungieren. Krankenhausinterne Fehlerberichtssysteme (CIRS) stellen ein wichtiges Instrument des Risikomanagements zur Sammlung und Analyse von Zwischenfällen, Komplikationen, Fehlern und Beinahe-Fehlern dar. Die vorliegende Schrift verfolgt das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Critical Incident Reportings de lege lata und de lege ferenda zu ermitteln und bietet eine umfassende Darstellung der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Rechtsfragen.
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