Die Problematik der Abgrenzung von gewerblichen und freiberuflichen Einkünften nach EStG im Rahmen sich wandelnder Berufsbilder und Erwerbsformen
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
09.12.2012
Abbildungen
mit 7 Farbabbildungen
Verlag
GRINSeitenzahl
84
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.7 cm
Gewicht
135 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-32426-3
18 EStG) und nicht denen aus Gewerbebetrieb (
15 EStG) zugeordnet werden, um in den Genuss von Vorteilen wie beispielsweise Gewerbesteuerfreiheit, spezielle Ausgabenpauschbeträge oder Erleichterungen bei der Gewinnermittlung zu kommen. Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, warum es zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern diesbezüglich kommt. Hierfür untersucht der Autor rechtliche Kriterien aus Gesetz und Richterrecht darauf hin, ob sie diesen Umstand begünstigen. Ausserdem betrachtet er anhand zweier Beispielfälle die Unterscheidungsproblematik und die Folgen der Einstufung als Gewerbetreibender. Fischer erläutert anhand bisheriger Gerichtsurteile unter Zuhilfenahme aktueller Literatur den Einfluss verschiedener Faktoren auf die Art der Tätigkeit/Einkünfte. Zudem nennt und bewertet er Widersprüche und Ausnahmen. Er stellt folgende These auf: In einer Vielzahl von Fällen neuerer Berufsbilder stellen die Gerichte auf unterschiedliche, zum Teil konkurrierende Kriterien ab; somit ist weder der Grundsatz der Rechtssicherheit, noch der Verhältnismässigkeit gewahrt. Er führt an, dass dies zu einer Situation führt, in der die Zuordnung von Berufsgruppen dem Einzelfall häufig nicht gerecht wird, nennt eine weit verbreitete Rechtsunsicherheit als Folge. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der künstlerischen und der beratenden Tätigkeit. Letztere werden häufig in Berufen ausgeübt, die in
18 EStG aufgezählt und daher Katalogberufe genannt werden. Neben steuerrechtlichen Folgen zieht die gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt oder -gericht noch andere Probleme nach sich, deren Kenntnis die Bedeutung des gesamten Sachverhalts für den Unternehmer nochmals unterstreicht. Auf sie geht der Autor Anhand zweier Beispielfälle ein.
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