Mediation im Arbeitsrecht
Mediation als Alternative zum arbeitsgerichtlichen Verfahren in 1. Instanz - Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen
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Die Menschheit befindet sich seit ihrer intelligenten Existenz ein Leben lang auf der Suche nach Lösungen ihrer Konflikte. Den Gesellschaften und den Menschen ist es ein soziales Grundbedürfnis, durch eigen gefundene Konfliktlösungen in ihrer dann geänderten oder verbesserten Lebenssituation, in ihren bis dahin beständigen sozialen Lebensweg, zurückzufinden. Konflikte entspringen im gesellschaftlichem und im individualen Lebensbereich und gehören zur Fortentwicklung der Zivilisation. Das momentane zeitgemässe Arbeitsrecht ist das Ausmass der beharrlichen gesellschaftlichen Entwicklung einer konfliktbelasteten Arbeitswelt. Es bedeutet, die Fähigkeit der Menschen zu erlernen, Konflikte friedlich zu lösen und dadurch eine aufrechte gesellschaftlich souveräne, und eine persönliche Integritätsmöglichkeit der modernen sozialen Gesellschaft für jedermann realisieren zu vermögen. Dabei ist des Menschen wichtigstes immaterielles und begrenzt verfügbares Gut dessen gesunde Arbeitskraft, welche desgleichen der Kernbestandteil jeder Volkswirtschaft ist. Die Arbeitswelt unterliegt im globalen Entwicklungsprozess der Industrienationen einem immer rastloseren und voluminöseren werdenden Veränderungsprozess. Nicht jeder globale Veränderungsprozess wird sich simultan für jeden vorteilhaft auswirken. Alle Unternehmen sind gegenwärtig von einem dynamischen Entwicklungsprozess erfasst.
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