Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
29.08.2006
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
503 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638539470
Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein
ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein
Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung
organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen.
Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden:
- Voll gebundene Form:
die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Teilweise gebundene Form:
Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Offene Form:
Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären.
Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äusseren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten.
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