Möglichkeiten und Grenzen königlicher Lehnspolitik
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
18.08.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
20 (Printausgabe)
Dateigröße
261 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640139743
Verfassungsgeschichtlich aktuelle Literatur bieten Krieger und Spiess, die den extremen Standpunkt von Heinrich Mitteis - gerade zur Gelnhäuser Urkunde - aus den Dreissiger Jahren relativieren.
In einem punkt gebe ich Mitteis grundsätzlich Recht. Die Gelnhäuser Urkunde ist ein markanter Punkt in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung. Sie stellt einen grundlegenden Wandel in dem Verhältnis zwischen dem obersten Lehensherrn und seinen Vasallen dar.
Das Lehenssystem beinhaltet ohne Frage - wie sich zeigen wird - ein Bündel an politischen Einwirkungsmöglichkeiten für den König, aber auch für dessen Fürsten. Die personale und territoriale Ausgestaltung ist gleichzeitig Leinwand für die herrschaftliche Stellung der mittelalterlichen Könige.
Heinrich Mitteis propagierte die hemmende Wirkung des Lehnswesens auf die Ausbildung einer monarchischen Zentralgewalt. Nach ihm hat das Lehnssystem, so wie es in Deutschland bestand tendenziell gegen die Krone gewirkt.
Auf der anderen Seite kommt dem Lehnswesen auch ein wesentliches Moment der Stabilisierung königlicher Herrschaft zu.
Es soll nachfolgend untersucht werden, wie die Möglichkeiten der staufischen Könige und ihren Nachfolgern lagen, ihre herrschaftliche Position zu stärken. Unter einer herausragende Machtstellung, die sicherlich sowohl Ziel des Streben des Königs als auch seiner Vasallen war, verstehe ich eine Position, in der sich Macht nicht nur über Machtansprüche definiert, sondern eine, in der der Herrschaftsträger tatsächlich in der Lage ist, seiner Macht einen für das Volk sichtbaren Ausdruck zu verleihen. In der er sein Reich konsolidiert hat und den Konsens der Fürsten in sich vereinigt. Eine wirkungsvolle Machtausübung ergänzt zumindest für den König ein relativ grosser Anteil an Allod.
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