Die Palästinenserführung nutzt im Ringen um die Anerkennung der Staatlichkeit Palästinas seit langem das System der Vereinten Nationen für ihre Zwecke. Im Jahr 2011 gelang ihr dabei ein Achtungserfolg, indem die UNESCO Palästina als Vollmitglied aufnahm. Zeitgleich verlaufende Bemühungen in den VN selbst stiessen zwar im Sicherheitsrat auf Widerstand, immerhin gelang aber die Aufwertung Palästinas in der Generalversammlung von einer blossen observer entity zu einem observer state. Diese Ereignisse werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf: War die Aufnahme Palästinas in die UNESCO angesichts der Haltung des Sicherheitsrats völkerrechtsgemäss? Hat die Generalversammlung nicht möglicherweise gegen Pflichten dem Sicherheitsrat gegenüber verstossen? Die vorliegende Untersuchung gibt eine differenzierte Antwort und gewährt zugleich Einblicke in das tatsächliche Funktionieren der Vereinten Nationen.
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