Vor allem aber - und dies zeichnet das Werk besonders aus - ist der
Kommentar äußerst übersichtlich gestaltet und durch viele Beispiele
aufgelockert. Ein wesentlicher Vorteil dieses "Kommentars vom Praktiker
für den Praktiker" ist die Aufnahme von Mustern.
Heinz Hofmann,
Leitender Rechtsdirektor, Stadt Augsburg, in: Der Bayerische Bürgermeister
11/2002
Der Kommentar von Wieser, einem erfahrenen Bußgeldsachenrichter, bietet
... ausgezeichnete Hilfe, zumal er mit zahlreichen Beispielen aus der
Praxis aufwartet und auch Muster anbietet. In manchen Teilen ... hat das
Werk geradezu den Charakter eines Lehrkommentars.
RA Michael
App in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift 4/2007
Der Verfasser ist ein ausgewiesener Kenner der Materie. Durch seine Tätigkeit als Richter am Amtsgericht einerseits und Dozent an der Bayer. Verwaltungsschule andererseits ist ihm in hervorragender Weise eine
höchst praxisorientierte, gleichzeitig aber in den theorischen
Grundlagen sehr saubere Darstellung des Ordnungswidrigkeitenrechts
gelungen, wie man sie sonst nicht findet. Das Werk ist ... in besonderer
Weise auch für den Rechtsanwalt als Verteidiger geeignet, der zu einer
konkreten praktischen Frage mit dem schnellen Griff zielgenau eine
fundierte Antwort sucht, ohne sich im Dickicht der Dogmatik zu verirren.
RA Robert Chasklowicz, FA für Strafrecht in: apf 6/2007