Deutschland. Pace-Setter der europäischen Asylpolitik? Eine Untersuchung der Rolle Deutschlands in der europäischen Asylpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung
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Nein
Erscheinungsdatum
17.12.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
37 (Printausgabe)
Dateigröße
548 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656841678
Im Rahmen der Europäischen Union wird die Asylpolitik seit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 als "vergemeinschafteter Politikbereich " (Gerber 2004: 68) behandelt. Deutschland entscheidet daher nicht mehr souverän im Bereich der Flüchtlingspolitik, sondern in Abstimmung mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten. Die europäische Asylpolitik ist verglichen mit anderen Politikbereichen der Europäischen Union (EU) ein recht junges Aufgabenfeld und steht immer stärker im "Spannungsfeld zwischen der Verantwortung gegenüber schutzsuchenden Personen und der Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstandes der Aufnahmestaaten" (Jahn et al. 2006: 3).
Jüngste Ereignisse, wie das Schiffsunglück vor der Insel Lampedusa am 3.10.2013, bei dem über 300 Flüchtlinge ertranken, haben Diskussionen in Gesellschaft und Wissenschaft über die Asylpolitik ausgelöst Riedel 2013; Schmid 4.10.2013; Müller von Blumencron, Mathias 4.10.2013). Einige Autoren sehen die europäische Asylpolitik als gescheitert an (Riedel 2013; Kopp 2011). Daher ist es interessant, die deutsche Rolle in der europäischen Asylpolitik zu untersuchen. In der B.A.-Arbeit soll dem Thema unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 343/2003] nachgegangen werden.
Betrachtet wird die Asylpolitik, nicht aber die Integrationspolitik, dies würde den Umfang einer B.A.-Arbeit sprengen, wenngleich beide Bereiche Teil der Migrationspolitik sind. Die Dublin II Verordnung des Rates der Europäischen Union ist zentral für die europäische Asylpolitik, denn sie legt die Kriterien und Verfahren fest, nach denen die Zuständigkeit eines Staates für die Bearbeitung eines Asylantrages bestimmt wird (Balzacq/Carrera 2005: 44). Die Verordnung wurde 2003 vom Europäischen Rat beschlossen.
Als theoretische Grundlage zur Analyse der Frage wird das Europäisierungskonzept nach Tanja Börzel verwendet (Börzel 2002: 193-214).
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