Handelsrechtliche Aspekte des Franchisevertrages
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
14.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
13 (Printausgabe)
Dateigröße
487 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656874843
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Artikel werden die wesentlichen handelsrechtlichen Aspekte des Franchiserechts, insbesondere die rechtliche Qualifizierung des Franchisevertrages und dessen Konsequenzen, näher dargestellt.
Das Franchising ist ein heutzutage gängiges Vertriebssystem, welches sich in mannigfaltiger Gestaltung findet. Es ermöglicht den potentiellen Franchisenehmern, effizient auf die zunehmende Volatilität der Märkte und die steigenden Ansprüche der Vertragspartner, nach günstigen und hochwertigen Produkten, sowie Dienstleistungen zu reagieren, indem sie auf ausgearbeitete, bewährte Geschäftskonzepte und Absatzsysteme der Franchisegeber zurückgreifen.
Seinen Ursprung hat das Franchising als besonderes Absatzmittlungssystem in den USA, wo der Franchise-Begriff gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts zunehmende Verwendung zur Bezeichnung privater unternehmerischer Kooperationsformen unter Übertragung von Rechten fand.
Das Franchising ist ein heutzutage gängiges Vertriebssystem, welches sich in mannigfaltiger Gestaltung findet. Es ermöglicht den potentiellen Franchisenehmern, effizient auf die zunehmende Volatilität der Märkte und die steigenden Ansprüche der Vertragspartner, nach günstigen und hochwertigen Produkten, sowie Dienstleistungen zu reagieren, indem sie auf ausgearbeitete, bewährte Geschäftskonzepte und Absatzsysteme der Franchisegeber zurückgreifen.
Seinen Ursprung hat das Franchising als besonderes Absatzmittlungssystem in den USA, wo der Franchise-Begriff gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts zunehmende Verwendung zur Bezeichnung privater unternehmerischer Kooperationsformen unter Übertragung von Rechten fand.
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