Die aus den §§ 25-27 HGB resultierenden Gefahren bei der Geschäfts- und Firmenfortführung
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
Fr. 6.40
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
14.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
8 (Printausgabe)
Dateigröße
453 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656874904
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 00, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der zunehmende Wettbewerb unter den einzelnen Unternehmen und die fortschreitende Globalisierung der Märkte führen vermehrt zu Unternehmenskäufen. Diese bergen für sich genommen bereits diverse Risiken für den Erwerber, zusätzlich ergeben sich nach Kaufabwicklung gem. den
25-27 HGB weitere Haftungsgefahren für den Erwerber bzw. den Erben eines Unternehmens, wenn diese dessen Handelsgeschäfte unter der bisherigen Firma fortführen.
Die wichtigsten Fälle der
25, 27 HGB mit den wiederkehrenden Haftungsproblematiken sollen hier näher erläutert werden.
Wie sich aus
25 Abs. 1 Satz 1 HGB ergibt haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Diese
Haftung kann jedoch durch Ausschluss der Haftung gem.
25 Abs. 2 HGB vermieden werden.
25-27 HGB weitere Haftungsgefahren für den Erwerber bzw. den Erben eines Unternehmens, wenn diese dessen Handelsgeschäfte unter der bisherigen Firma fortführen.
Die wichtigsten Fälle der
25, 27 HGB mit den wiederkehrenden Haftungsproblematiken sollen hier näher erläutert werden.
Wie sich aus
25 Abs. 1 Satz 1 HGB ergibt haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Diese
Haftung kann jedoch durch Ausschluss der Haftung gem.
25 Abs. 2 HGB vermieden werden.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung