Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Gerechtigkeit als zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips; eines Prinzips, das in der Rechtsprechungspraxis des Gerichts zur Begründung weitreichender verfassungsrechtlicher Entscheidungen herangezogen wird. Carsten Bäcker untersucht diese gewachsene Praxis aus rechtsdogmatischer und rechtsphilosophischer Perspektive. Der rechtsdogmatische Befund lautet, dass das Grundgesetz und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip die Gerechtigkeit als rechtliches Argument nicht enthält. Rechtsphilosophisch stellt sich der Autor auf den (positivistischen) Standpunkt, dass das Recht die Gerechtigkeit als Argument auch nicht enthalten sollte. Insgesamt plädiert Carsten Bäcker dafür, das Hüten des Grundgesetzes nicht zugunsten des Hütens der Gerechtigkeit zu vernachlässigen.
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