Auskunftsansprüche der Presse gegenüber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessfähigkeit
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
03.06.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-96839-9
9 IV IFG unter Berücksichtigung der amtlichen Überschrift der Norm eine aufdrängende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten dar. Ob dem zuzustimmen ist, könnte allerdings offen bleiben, wenn der Verwaltungsrechtsweg nach
40 I VwGO eröffnet ist. Es müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es dürfte keine abdrängende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. J stützt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz,
1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK. Diese Normen verpflichten einseitig einen Träger hoheitlicher Gewalt und sind daher öffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz geschützten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach
40 I VwGO eröffnet, ein Streitentscheid bezüglich
9 IV IFG ist nicht notwendig.
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